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   BVerwG, 20.05.1999 - 9 PKH 59.99, 9 B 196.99   

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BVerwG, 20.05.1999 - 9 PKH 59.99, 9 B 196.99 (https://dejure.org/1999,19238)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1999 - 9 PKH 59.99, 9 B 196.99 (https://dejure.org/1999,19238)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 9 PKH 59.99, 9 B 196.99 (https://dejure.org/1999,19238)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 9 B 104.99

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Nordirak als inländische

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1999 - 9 PKH 59.99
    Dies hat der Senat zu entsprechendem Beschwerdevorbringen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers bereits in seinem Beschluß vom 11. Mai 1999 im Verfahren BVerwG 9 B 104.99 ausgeführt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2007 - 3 L 380/04

    Abschiebungsschutz

    Denn auch dann, wenn man zu Gunsten der Kläger zu 1. und 2. eine Kopfstärke von lediglich ca. 500 Yeziden in den yezidischen Siedlungsgebieten der Türkei zugrunde legt und die für eine "äußerst kleine Gruppe" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anzulegenden Maßstäbe heranzieht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.1996, a. a. O.; Urt. v. 5.11.1991, a. a. O.), lässt sich - wie im Folgenden ausgeführt wird - eine Gruppenverfolgung gegenwärtig nicht feststellen.

    Anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn man davon ausgeht, dass es sich bei der in den Siedlungsgebieten verbliebenen yezidischen Bevölkerung um eine "äußerst kleine Gruppe" im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 196.99 - juris) handelt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - 3 L 75/06

    Asyl und Abschiebungsschutz

    Anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn man bezogen auf die Entwicklung der nächsten Jahre davon ausgeht, dass die yezidische Bevölkerung als "äußerst kleine Gruppe" im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 196.99 - juris) anzusehen sein wird.
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